Die AGB sind jeweils nur in der aktuellen, von uns veröffentlichten Fassung gültig. Alle vorangegangenen Versionen oder ggf. Übersetzungen verlieren mit Erscheinen der überarbeiteten Version ihre Gültigkeit. Mit der Aufgabe einer Bestellung oder eines Auftrages bestätigt der Kunde, diese AGB gelesen und verstanden zu haben und akzeptiert nachfolgende Konditionen.

§1. Die Fa. SJ Finance Consulting GmbH ist keine Leasinggesellschaft, Bank, kreditgewährendes Unternehmen, Kreditvermittler oder ähnliches. Sie wickelt keine Geldgeschäfte ab und betreibt kein Gewerbe im Sinne eines Bankwesengesetzes oder EU-Geldgesetzes. Die Aktivitäten der Fa. SJ Finance Consulting GmbH beschränken sich auf die Vermittlung von gewerblicher Kapitalbeschaffung und Leasingverträgen. Das Kerngeschäft der Fa. SJ Finance Consulting GmbH bezieht sich auf Unternehmensberatung, insbesondere im Bereich Ka­pital und Finanzierung, Personalmanagement sowie die Vermittlung, Verwaltung und Be­treuung von Leasinggeschäften sowie sämtliche damit zusammenhängende und den Ge­sellschaftszweck fördernde Geschäfte.

§2. Die Fa. SJ Finance Consulting GmbH übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Schäden, die aus einem Vertragsverhältnis zwischen dem Kapitalnehmer/Auftraggeber und dem jeweiligen Leasinggeber/ Kapitalgeber und deren Geschäftspartner entstehen könnten. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Leasinggeber/Kapitalgeber und dem Leasingnehmer/Auftraggeber gelten ausschließlich die AGB und die festgelegten Bedingungen der jeweiligen Bank/Leasinggeber/Kapitalgeber sowie deren Geschäftspartner.

§3. Persönliche Daten von Interessenten, Antragstellern und Auftraggebern werden ausschließlich für den Zweck der Antragsstellung und Auftragsdurchführung sowie zur Weiterleitung an die jeweiligen Leasinggesellschaft/Bank/Kapitalgeber erhoben und gespeichert. Interessenten, die Ihre persönlichen Daten mit Hilfe eines unserer Online-Formulare an uns übermitteln, erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass diese Daten an die jeweiligen Banken/Leasinggesellschaften/Kapitalgeber weitergeleitet werden dürfen, um eine vorläufige Zusage mit den jeweiligen Banken/ Leasinggesellschaften/Kapitalgeber abzuklären, damit nach einer eventuellen schriftlichen Auftragserteilung durch den jeweiligen Interessenten eine möglichst kurze Reaktionszeit gewährleistet ist. Die Interessenten erklären sich, bis auf Widerruf, mit der Speicherung ihrer eMail-Adressen für Werbezwecke von SJ Finance Consulting GmbH oder deren Partnernetzwerke (Mailings, Newsletter usw.) ausdrücklich einverstanden. Ein Widerruf muss schriftlich an die SJ Finance Consulting GmbH erfolgen.

§4. Aufträge und Vermittlungsvereinbarungen werden falls erforderlich gesondert schriftlich geregelt und fixiert.

§5. Der Auftraggeber versichert die Richtigkeit und Belegbarkeit der in seiner Selbstauskunft/Vereinbarung gemachten Angaben, die zur Vermittlung einer Kapital/Leasingbeschaffung  erforderlich sind.

§6. Dem Auftraggeber können verschiedene Möglichkeiten einer Kapital/Leasingbeschaffung unterbreitet werden, über deren Auswahl und Annahme erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehemer eine schriftliche verbindliche Zusage.

§7. Sofern die SJ Finance Consulting GmbH erforderliche im Zusammenhang mit der Beauftragung stehenden Tätigkeiten wie zuvor durch den Auftraggeber beauftragt übernimmt, werden diese dem Auftraggeber entsprechend gegen Vorkasse in Rechnung gestellt.

§8. Die Fa. SJ Finance Consulting GmbH erhält für ihre Vermittlungstätigkeit vom Auftraggeber, eine Gebühr welche über das genehmigte Kapital/Leasingvolumen berechnet wird. Die Gebühr wird dem Auftraggeber mit dem Angebot des genehmigten Kapital/Leasingvolumen der Leasinggesellschaft/Bank/Kapitalgeber vorgelegt. Diese Gebühr ist nach Annahme der vorgelegten Genehmigung der Kapital/Leasingzusage durch die/den von der SJ Finance Consulting GmbH ausgesuchten Leasinggesellschaft/Bank/Kapitalgeber an den Auftragnehmer, zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber erhält hierüber eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Sofern nach erfolgter schriftlicher Kapital/Leasingzusage wie vom Auftraggeber in seiner Selbstauskunft beantragt durch das Verschulden von SJ Finance Consulting GmbH und/oder der Leasinggesellschaft/Bank/Kapitalgeber mit dem Auftraggeber kein gewerblicher Kapital/Leasingvertrag zustande kommt, entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Bei einer Ablehnung durch die Leasinggesellschaft/Bank/Kapitalgeber entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. In allen anderen Fällen ist der Auftraggeber zur Zahlung o. a. Gebühr nach den Grundsätzen culpa in contrahendo verpflichtet.

§9. Zahlungen haben ausschließlich in €uro auf die angegebenen Konten zu erfolgen und müssen derart gekennzeichnet werden, dass der Zahler eindeutig erkennbar und der zu bezahlenden Dienstleistung eindeutig zuordenbar ist. Die Fa. SJ Finance Consulting GmbH ist nicht verpflichtet Nachforschungen über den Verbleib von Zahlungen anzustellen, wenn diese nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Bitte achten Sie auf die korrekte Angabe des Verwendungszwecks.

§10. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unser AGB dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden.

§11. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für das Mahnverfahren nach Überleitung in das streitige Verfahren, ist der Sitz der Fa. SJ Finance Consulting GmbH in Flörsbachtal.